telc-Prüfungszentrum

Das Sprachinstitut Stuttgart ist seit vielen Jahren telc-Prüfungszentrum. Alle unsere Prüfungen führen wir in unseren Räumen durch.

Da unsere Dozent*innen allesamt auch telc-Prüfer*innen- und Bewerter*innenlizenzen haben, führen wir die mündlichen Prüfungen ebenfalls meistens mit den eigenen Prüfer*innen durch und bewerten auch die Schreibleistungen im Haus.


Aktuelle und geplante Prüfungstermine (Die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen werden eingehalten):

 

 

Niveaustufe

Format

Termin

Anmeldeschluss  

Preis*

 B2

 telc

 13.10.

20.09.

150€ (180 € ab 01.01.2024)

 B2

 

 16.11.

 16.10.

150€ (180€ ab 01.01.2024)

 B1

 telc

 

 150€ (180€ ab 01.01.2024)

 

Rücktrittsregelung

 

Bitte beachten Sie, dass eine angemeldete Prüfung nicht storniert werden kann. Die Prüfungsgebühr (inkl. eventuellem Verspätungszuschlag) fällt daher auch bei Nichterscheinen oder Absage an und kann nicht rückerstattet werden.

 

Ein Rücktritt von der Prüfung  muss stets schriftlich erfolgen und ist mit Kosten verbunden. Bei einem Rücktritt von der Prüfung vor dem regulären Anmeldeschluss wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,-€ erhoben. Ein Rücktritt nach Anmeldeschluss ist nur aus Gründen, die der Teilnehmende nicht selbst zu vertreten hat und unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z.B. ärztliches Attest) bis zum Tag der schriftlichen Prüfung oder bei sofortiger Benachrichtigung des Prüfungszentrums  bis spätestens am darauffolgenden Werktag möglich. Nur wenn dieser Nachweis fristgerecht erbracht und von der telc GmbH anerkannt wurde, wird die Prüfungsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 40,-€ erstattet.

 

 

 

Teilwiederholung

 

Teilwiederholungen sind ggf. auf Anfrage für folgende Prüfungsformate möglich: nicht skalierte Prüfungen der Niveaustufe B1, B2, C1. Voraussetzung ist die Vorlage der Ergebnismitteilung der teilweise bestandenen Prüfung bei der Anmeldung und die Einhaltung der vorgegebenen Frist zur Anerkennung von Teilergebnissen. Für Teilwiederholungen gibt es keine Gebührenermäßigung.